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Campingplatzordnung | Drucken |

Allgemeine Bedingungen

  1. Haustiere sind nicht zugelassen. Am 1. Januar 2004 wurde ein Hundestopp für neue Campingplatznutzer eingeführt. Campingplatznutzer, die vor diesem Datum einen Hund auf dem Campingplatz bei sich hatten, dürfen das auch weiterhin tun.
  2. Gäste von Campingplatznutzern müssen sich bei der Rezeption anmelden. Die Öffnungszeiten hängen bei der Rezeption. Gäste müssen den Campingplatz bis spätestens 22.00 Uhr verlassen.
  3. Pro Stellplatz darf nur ein Kraftfahrzeug auf dem Parkplatz des Campingplatzes abgestellt werden. Gäste müssen ihre Fahrzeuge außerhalb des Geländes parken. Die Benutzung des Parkplatzes eines anderen Campingplatznutzers ist nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn der betreffende Campingplatznutzer abwesend ist.
  4. Bei der Rezeption können Schließfächer gemietet werden.
  5. Das Graben von Gruben, Mulden oder Regenrinnen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung werden Widerinstandsetzungskosten in Höhe von € 12 pro Meter in Rechnung gestellt.
  6. Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz mit Kraftfahrzeuge, Motorrädern und/oder Mopeds zu fahren. Motorräder und Mopeds können bei der Unterkunft abgestellt werden. Allerdings muss der Motor beim Eingang des Campingplatzes abgeschaltet werden.
  7. Belästigungen anderer Campingplatznutzer und/oder Gäste sind verboten.
  8. Lärmbelästigung ist möglichst zu vermeiden. Alle Geräte und/oder Instrumente die Geräusche erzeugen, dürfen außerhalb der Campingunterkunft nicht hörbar sein.
  9. Die Nachtruhe auf dem Campingplatz gilt von 22.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr.
  10. Der Verkauf von Waren jeglicher Art durch Campingplatznutzer und/oder Gäste ist nicht gestattet.
  11. Fußballspielen ist nicht gestattet.
  12. Hausmüll ist in den dafür bestimmten Abfallcontainer zu deponieren. Diese Container stehen beim Eingang des Campingplatzes. Asche und Kohlenreste von Barbecues dürfen nur dann in den Containern deponiert werden, wenn sie abgekühlt oder gelöscht sind.
  13. Die Campingplatznutzer sind verpflichtet, das Gelände sauber zu halten. Es darf kein Abfall zwischen die Bepflanzung oder ins Wasser geworfen werden. Das Betreten bepflanzten Anlagen ist nicht gestattet.
  14. Die gleichzeitige Benutzung elektrischer Geräte mit einer gemeinsamen Wattleistung von über 2200 Watt (10 A), ist verboten. An den elektrischen Anlagen dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Im Falle eines Stromausfalls durch Überlastung oder Kurzschluss sind jeweils € 12 Behebungskosten zu zahlen.


Schlussbestimmung

Über alle Angelegenheiten, die nicht in dieser Campingplatzordnung genannt sind, entscheidet der Campingplatz.